Wird der Rückfahrassistent 

zur Pflicht?

Bei uns erfahren Sie, welche Assis­ten­zsys­teme Nutz­fahrzeuge aktuell aufweisen müssen und wie Sie vom ViSy Sicher­heitssys­tem prof­i­tieren können!

Einen Abbiegeassistenten müssen Nutzfahrzeuge schon aufweisen: Kommt jetzt die Pflicht für einen Rückfahrassistenten?

Wir klären Sie auf!

Für viele Fahrzeugher­steller stellt sich aktuell die Frage, ob es in Zukun­ft für Nutz­fahrzeuge zur Pflicht wird, neben einem Abbiege­as­sis­ten­ten auch über einen Rück­fahras­sis­ten­ten zu ver­fü­gen. Seit Juli 2022 legt eine umfassende EU-Verord­nung fest, dass alle neu entwick­el­ten Fahrzeug­typen verpflich­t­end bes­timmte Fahras­sis­ten­zsys­teme aufweisen müssen. Ab 2024 gel­ten die Bes­tim­mungen dann für alle tat­säch­lich auf den Markt kom­menden Kraftfahrzeuge.

In der Verord­nung ist für Nutz­fahrzeuge bes­timmt, dass diese kün­ftig stan­dard­mäßig mit einem mod­er­nen Rück­fahr- sowie Abbiege­as­sis­ten­ten aus­ges­tat­tet sein müssen. So sollen Fußgänger und Rad­fahrer in unmit­tel­bar­er Nähe des Fahrzeugs frühzeit­ig erkan­nt und Zusam­men­stöße rechtzeit­ig ver­mieden werden.

Inhaltsverze­ich­nis Abbiegeassistent-Pflicht 

Sicherheits-Assistenzsysteme für LKWs von ViSy

ViSy kann mehr

Mit dem ViSy Sicher­heits-Assis­ten­zsys­tem für LKWs kön­nen die geset­zlichen Vor­gaben nicht nur einge­hal­ten wer­den, son­dern prof­i­tieren die Fahrer von weit­eren prak­tis­chen Vorteilen:

Innovative 3D-Technologie 

Dynamis­che wie sta­tis­che Objek­te wer­den erfasst und ermöglichen eine schnelle Reaktion. 

automatische Notstopp-Funktion 

Wenn eine Gefahr erkan­nt wurde und eine Reak­tion des Fahrers aus­bleibt, greift das Sys­tem aktiv ein. 

maximaler Überblick auf einem Monitor 

Alle wichti­gen Infor­ma­tio­nen wer­den gesam­melt und auf einem einzel­nen Bild­schirm präsentiert. 

Auf dem Bild ist Managing Partner und CEO Enrico Skrypzak zu sehen.

Die Vision Zero ist unsere Ambi­tion. Dieses Ziel ver­fol­gen wir mit Inno­va­tion und Leidenschaft.

Enri­co Skrypzak
Man­ag­ing Part­ner & CEO

Dank dem ViSy-Prinzip können Sie das Rückwärtsfahren mit Nutzfahrzeugen sicher gestalten.

Nicht nur der Rückfahr- und Abbiegeassistent wird zur Pflicht

Worauf Sie sich einstellen müssen:

Neben der Abbiege­as­sis­ten­ten- und Rück­fahras­sis­ten­ten-Pflicht müssen Fahrzeug­pro­duzen­ten zukün­ftig zahlre­iche weit­ere Bes­tim­mungen beacht­en. Im Fol­gen­den sind alle Vorschriften, die mit der neuen EU-Verord­nung in Kraft treten, aufgelistet:

Warnt vor Fußgängern, Rad­fahrern und Objek­ten, die sich unmit­tel­bar vor oder neben dem Fahrzeug aufhalten.

Dient zur Unter­stützung beim Rück­wärts­fahren, warnt vor Per­so­n­en und Objek­ten, die sich hin­ter dem Fahrzeug befinden.

Dient der Kol­li­sionsver­mei­dung, mit­tels akustis­ch­er sowie visueller Sig­nale und unter­stützt entwed­er bei der Brem­skraft­gener­ierung oder führt bei der Vor­wärts­fahrt selb­st­ständig eine Not­brem­sung aus.

Lässt die Brem­slichter bei ein­er starken Brem­sung mehrmals pro Sekunde auf­blinken, kommt das Fahrzeug zum Still­stand schal­tet sich automa­tisch die Warn­blinkan­lage ein.

Erken­nt Not­fälle beim Ver­lassen der Fahrspur und warnt zunächst akustisch sowie visuell, bevor eine aktive Fahrspurko­r­rek­tur vorgenom­men wird.

Warnt den Fahrer akustisch und visuell, wenn die Geschwindigkeits­beschränkung über­schrit­ten wird, kann manuell deak­tiviert werden.

Weist auf unzuläs­si­gen Reifendruck hin, gilt für PKWs bere­its seit 2014 und wird nun auch für LKWs zur Pflicht.

Erken­nt nach­lassende Aufmerk­samkeit des Fahrers, soll Sekun­den­schlaf mith­il­fe akustis­ch­er wie optis­ch­er Sig­nale verhindern.

Set­zt nur die Möglichkeit der Nachrüs­tung ein­er alko­holempfind­lichen Weg­fahrsperre voraus.

Dient dem Aufze­ich­nen von Unfällen bzw. Zusam­men­stößen, lässt sich nicht deaktivieren.

LKWs mit Assistenzsystemen ausstatten – diese Förderungsmöglichkeiten existieren:

Prof­i­tieren Sie von finanziellen Vorteilen

Die verpflich­t­en­den Assis­ten­zsys­teme beziehen sich zwar auss­chließlich auf die Zulas­sung neuer LKWs, der Nachrüs­tung von Bestands­fahrzeu­gen wird aber den­noch eine hohe Bedeu­tung beigemessen, disku­tieren derzeit doch schon etliche Kom­munen über die Möglichkeit, Nutz­fahrzeuge ohne entsprechende Fahras­sis­ten­ten mit Ein­schränkun­gen zu bele­gen, um die Unfal­lzahlen zu reduzieren und die Verkehrssicher­heit zu stärken.

Auch von Seit­en der Bun­desregierung wird die Aus­rüs­tung von LKWs mit Assis­ten­zsys­te­men zu diesem Zwecke gefördert. Beim Förder­pro­gramm „De-min­imis“ wer­den Unternehmen des Güterkraftverkehrs sowie Hal­ter schw­er­er Nutz­fahrzeuge, die auss­chließlich zum Trans­port von Gütern bes­timmt sind und deren Gesamt­gewicht bei über 7,5 t liegt, mit bis zu 80 % der zuwen­dungs­fähi­gen Aus­gaben finanziell unterstützt.

Das Förder­pro­gramm „Abbiege­as­sis­tent“ unter­stützt wieder­rum die Ausstat­tung von Kraft­fahrzeu­gen mit mod­er­nen Abbiege­as­sis­ten­zsys­te­men, die ins­beson­dere die schwäch­sten Verkehrsteil­nehmer vor fol­gen­schw­eren Unfällen schützen sollen.

Als zuwen­dungs­berechtigt wer­den alle Fahrzeuge mit ein­er Gesamt­masse von mehr als 3,5 t eingestuft. Auch hier liegt die max­i­male Zuwen­dungs­menge bei 80 % der entste­hen­den Kosten.

Nicht nur der Rückfahr- und Abbiegeassistent wird zur Pflicht

Sicherheit, die sich auszahlt

ViSy wurde als erster Her­steller von einem Kam­era-Mon­i­tor-Sen­sor-Rück­fahr-Assis­ten­zsys­tem für LKWs über­haupt von der deutschen geset­zlichen Unfal­lver­sicherung aus­giebig geprüft und für die opti­male Unter­stützung von Nutz­fahrzeug­fahrern beim sicheren Rang­ieren mit dem neuen DGUV Test Prüfze­ichen „Assis­ten­zsys­tem geprüft“ ausgezeichnet.

Falls neben der Rückfahr- und Abbiegeassistenten Pflicht in Zukunft weitere Bestimmungen auf Sie zukommen, sind Sie mit ViSy schon jetzt optimal ausgestattet

Immer einen Schritt voraus!

Mit dem Sicher­heitssys­tem von ViSy aus­ges­tat­tet, sind Sie auf dem neuesten Stand der Tech­nik und sor­gen effek­tiv für mehr Sicher­heit im Straßen­verkehr. Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie mehr über unser Sicher­heitssys­tem erfahren möcht­en und wir Sie zu den einzel­nen Funk­tio­nen berat­en dürfen.

Gerne melden wir uns bei Ihnen, wenn Sie uns hier Ihr Anliegen und Ihre Kon­tak­t­dat­en übermitteln:

    Bei den mit * markierten Feldern han­delt es sich um Pflicht­felder. Füllen Sie diese bitte aus.