Warnt vor Fußgängern, Radfahrern und Objekten, die sich unmittelbar vor oder neben dem Fahrzeug aufhalten.
Dient zur Unterstützung beim Rückwärtsfahren, warnt vor Personen und Objekten, die sich hinter dem Fahrzeug befinden.
Dient der Kollisionsvermeidung, mittels akustischer sowie visueller Signale und unterstützt entweder bei der Bremskraftgenerierung oder führt bei der Vorwärtsfahrt selbstständig eine Notbremsung aus.
Lässt die Bremslichter bei einer starken Bremsung mehrmals pro Sekunde aufblinken, kommt das Fahrzeug zum Stillstand schaltet sich automatisch die Warnblinkanlage ein.
Erkennt Notfälle beim Verlassen der Fahrspur und warnt zunächst akustisch sowie visuell, bevor eine aktive Fahrspurkorrektur vorgenommen wird.
Warnt den Fahrer akustisch und visuell, wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung überschritten wird, kann manuell deaktiviert werden.
Weist auf unzulässigen Reifendruck hin, gilt für PKWs bereits seit 2014 und wird nun auch für LKWs zur Pflicht.
Erkennt nachlassende Aufmerksamkeit des Fahrers, soll Sekundenschlaf mithilfe akustischer wie optischer Signale verhindern.
Setzt nur die Möglichkeit der Nachrüstung einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre voraus.
Dient dem Aufzeichnen von Unfällen bzw. Zusammenstößen, lässt sich nicht deaktivieren.