Diese Branchenregeln gilt es in der Abfallsammlung zu beachten
Arbeitsschutz in der Müllentsorgung
Eine Straße ohne Gegenverkehr muss mindestens 2,55 Meter breit sein, damit ein Abfallsammelfahrzeug überhaupt hineinfahren darf. Mit Gegenverkehr hingegen sind es sogar mind. 4,75 Meter.
Mehr als 150 Meter dürfen Sie rückwärts nicht zurücklegen.
Die Straße muss mindestens 26 Tonnen standhalten können.
Je nach Bepflanzung müssen mindestens 22 oder 25 Meter Freiraum vorhanden sein, sodass ein einfaches Rangieren in 2 Zügen möglich ist.
Tipp: Die Branchenregeln für die Abfallsammlung gibt es bei der DGUV ausführlich zum Nachlesen – als Buch oder PDF.