Kommunalreport zum Rückwärtsfahren
Beim Schreiben einer Gefährdungsbeurteilung fürs Rückwärtsfahren sollten die Branchenregeln der Abfallsammlung beachtet werden.

Kommunalreport zum Rückwärtsfahren

Wie Rück­wärts­fahren zukün­ftig sich­er möglich ist.

Seit 2016 ist das The­ma „Rück­wärts­fahren“ in der Abfall­sam­mel­branche aktuell und ist vielfach disku­tiert worden.

Denn Rück­wärts­fahren ist beson­ders risikobe­haftet, speziell für die ein­weisende Per­son selb­st. Außer­dem stellt sich die Frage, wie es sich ver­hält, wenn kein Ein­weis­er vorhan­den ist? Ist das Rück­wärts­fahren dann gar nicht mehr möglich? Mit dem Ein­satz eines zer­ti­fizierten Rück­fahras­sis­ten­zsys­tems wie dem von ViSy schon!

Der Kom­mu­nal­re­port hat dazu einen Artikel in sein­er neuesten Aus­gabe ver­fasst. In der Aus­gabe: Kom­mu­nal­re­port 2–22, eine Broschüre der Kom­mu­nal Agen­tur NRW GmbH, Düs­sel­dorf wer­den nochmal die Voraus­set­zun­gen für sicheres Rück­wärts­fahren beleuchtet.

 

Bild­nach­weise: istockphoto.com | kommunalagentur.nrw