Assistenzsystem vs. Einweiser

Assis­ten­zsys­tem vs. Einweiser

Vorschriften zum Rückwärtsfahren mit LKWs: 

Es gibt wohl kaum ein The­ma, dass die Entsorgungs­branche so stark beschäftigt und für so viel Diskus­sion­sstoff sorgt, wie die Vorschriften zum Rück­wärts­fahren mit LKWs.

Von der StVO wurde fest­gelegt, dass beim Rück­wärts­fahren grund­sät­zlich nie­mand gefährdet wer­den darf. Falls erforder­lich, muss der Fahrzeugführer sich daher ein­weisen lassen, um sich­er­stellen zu kön­nen, dass sich keine Per­so­n­en mehr im rück­wär­ti­gen Fahrraum oder der unmit­tel­baren Gefahren­zone neben dem Fahrzeug befind­en. Die DGUV hat diesen Grund­satz eben­falls aufge­grif­f­en und in der Regel 114–601 „Abfall­samm­lung“ das Rück­wärts­fahren von Entsorgungs­fahrzeu­gen wie fol­gt fest­ge­set­zt: Sam­melfahrten sind so zu organ­isieren, dass möglichst keine Rück­wärts­fahrten erforder­lich sind. „Wenn Sie alle Möglichkeit­en zur Min­imierung des Rück­wärts­fahrens nach einge­hen­der Prü­fung aus­geschöpft haben und ein Rück­wärts­fahren trotz­dem notwendig ist, müssen Sie mit­tels der Gefährdungs­beurteilung fes­tle­gen, wie die gefahrlose Rück­wärts­fahrt in dieser Sit­u­a­tion durchzuführen ist“

Hier wird auch klar Stel­lung zu dem Ein­satz von tech­nis­chen Sys­te­men bezogen.

LKWs sollen nicht mehr Rückwärtsfahren — Neue Vorschriften erschweren die Müllentsorgung

Als die neuen Vorschriften für die Abfall­sam­mel­branche veröf­fentlicht wur­den und fest­stand, dass Müll­fahrzeuge kün­ftig nicht mehr rück­wärts­fahren sollen, war das Entset­zen unter den Betrof­fe­nen groß.

Für die Mül­lentsorgung­sun­ternehmen wurde die Arbeit um ein Vielfach­es kom­pliziert­er. Einige Straßen­züge kon­nten auf­grund ihrer Beschaf­fen­heit nun gar nicht mehr ange­fahren wer­den, sodass ganze Touren umdisponiert wer­den mussten.

Durch die neuen Vorschriften zum Rück­wärts­fahren von LKWs mussten die Bürg­er betrof­fen­er Straßen nun selb­st aktiv wer­den und waren dazu gezwun­gen ihre Ton­nen eigen­händig zu geeigneten Sam­melplätzen zu bringen.

Die neue Regelung wurde auch getrof­fen, um den Ein­weis­er bess­er zu schützen. Denn dieser bewegt sich hin­ter dem Fahrzeug, also genau dort, wo es am häu­fig­sten zu Unfällen kommt. In der Prax­is sieht es aber so aus, dass LKWs und im Speziellen Abfall­sam­melfahrzeuge trotz der neuen Vorschriften nach wie vor rück­wärts­fahren. Diese Fahrten lassen sich auch gar nicht voll­ständig ver­mei­den und verur­sachen sowohl beim Fahrper­son­al als beim Ein­weis­er großen Stress. Dieser wird durch die neuen Vorschriften und die von der DGUV geforderten Maß­nah­men lei­der noch zusät­zlich erhöht.

Auf­grund der Vorschriften zum Rück­wärts­fahren von LKWs sind Entsorgung­sun­ternehmen laut DGUV verpflichtet, Rück­wärts­fahrten, die wieder­holt gefahren wer­den, ein­er Gefährdungs­analyse zu unterziehen und in ein Kataster zu überführen.

Bei ein­er Gefährdungs­analyse werden:

  • Gegeben­heit­en vor Ort besichtigt
  • Gefahren bew­ertet
  • Maß­nah­men zur Gefährdungsre­duzierung festgelegt

Zu den Maß­nah­men, die auf­grund der neuen Vorschriften zum Rück­wärts­fahren mit LKWs getrof­fen wer­den, gehört auch der Ein­satz von Rück­fahras­sis­ten­zsys­te­men. Dabei wird jedoch emp­fohlen nicht auf irgen­deinen Assis­ten­ten zurück­zu­greifen, son­dern ein zer­ti­fiziertes Sys­tem zu nutzen, dessen Funk­tion­sweise anhand fest­gelegter Prüfkri­te­rien der DGUV und BG-Verkehr auf Herz und Nieren geprüft wurde.

Ein immer größer wer­den­des Prob­lem, welch­es auch vor der Entsorgungs­branche keinen Halt macht, ist der Fachkräfte­man­gel. Dieser hat sich ins­beson­dere in den krankheitsin­ten­siv­en Monat­en bemerk­bar gemacht. Viele Touren mussten ver­schoben wer­den, da Fahrzeuge nicht mehr beset­zt wer­den konnte.

Aber wie kann das Assis­ten­zsys­tem hier Abhil­fe schaffen? 

Wenn Sie den zer­ti­fizierten Rück­fahras­sis­ten­ten im Ein­satz haben und diesen als gefährdungs­min­dernde Maß­nahme in Ihrer Gefährdungs­beurteilung erfassen, kön­nen Sie diesen anstelle eines Ein­weis­ers nutzen. So kön­nen auch 1‑Mann Fahrzeuge, die über keinen extra Ein­weis­er ver­fü­gen, noch rück­wärts­fahren, ohne dabei gegen die gel­tenden Vorschriften zu ver­stoßen. Entsorg­er benöti­gen für Ihre Touren weniger Per­son­al und bleiben auch bei Eng­pässen noch arbeitsfähig.

Mit ViSy alle Vorschriften zum Rückwärtsfahren von LKWs erfüllen!

Das Rück­fahras­sis­ten­zsys­tem von ViSy erfüllt alle Kri­te­rien und ist somit auf dem neuesten Stand der Tech­nik. Aber was bedeutet das für Entsorg­er in der Prax­is? Die Fra­gen, welche viele unser­er Kun­den umtreiben sind, kann ich damit auf einen Ein­weis­er verzicht­en und bietet das Assis­ten­zsys­tem einen gle­ich­w­er­ti­gen Schutz?

Wir haben dazu eine klare Meinung: 

JA! Weil:

  1. Ein tech­nis­ches Sys­tem ist um den men­schlichen Fak­tor bere­inigt. Denn Hand aufs Herz: Der Ein­weis­er ist oft­mals abge­lenkt oder läuft schon mal vor, um die Ton­nen zu holen. Unser Rück­fahras­sis­tent schützt sowohl ihn als auch den Fahrer.
  2. Während ein Ein­weis­er immer nur pas­siv auf Gefahren aufmerk­sam machen kann, beispiel­sweise durch Handze­ichen oder Rufen, ist unser Assis­ten­zsys­tem RAS 2.0 in der Lage, bei aus­bleiben­der Reak­tion des Fahrers, autonom abzubremsen.

Übri­gens, unser ViSy RAS 2.0 funk­tion­iert selb­st unter rauesten Bedin­gun­gen. Die ver­baut­en Kom­po­nen­ten wie Kam­eras und Sen­soren sind speziell für den Außenein­satz geeignet und funk­tion­ieren bei Nässe, Kälte und auch bei Schnee sich­er und zuverlässig. 

Enri­co Skrypzak ist überzeugt:

Auf dem Bild ist Managing Partner und CEO Enrico Skrypzak zu sehen.

„Unser Sys­tem reagiert zuver­läs­sig. Über­all und zu jed­er Zeit. Es kann wed­er ermü­den noch sich ablenken lassen. Das ist Sicherheit!”